Beschluss:

 

Unter Berücksichtigung des Änderungswunsches werden gegen die Sitzungsniederschriften der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 01.03.2016 und 15.03.2016 keine Einwendungen erhoben; die Niederschriften gelten somit als genehmigt.

 


Abst.Ergebnis:

18

für

 

0

gegen den Beschluss