Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 47 „Sondergebiet an der B 23“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

3. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 47 „Sondergebiet an der B 23“

 

Vom X.X.X

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB),

Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Sondergebiet an der B 23“

 

Der Bebauungsplan Nr. 47 „Sondergebiet an der B 23“ des Marktes Peiting vom 03.05.1995, rechtskräftig seit 16.08.1995, wird wie folgt geändert:

 

  1. Der Planteil wird durch den Planteil vom 15.03.2016 ersetzt.
  2. Die Ziffer „I Festsetzungen“ wird durch die Ziffer „I Festsetzungen“ vom 15.03.2016 ersetzt.
  3. Die Ziffer „II Hinweise“ wird durch die Ziffer „II Hinweise“ vom 15.03.2016 ersetzt.
  4. Die Ziffer „III Verfahrensvermerke“ wird durch überarbeitet Ziffer

„III Verfahrensvermerke“ ersetzt.

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

Peiting, XXX

 

Asam

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss