Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 5 „Westlich der Wankstraße“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Westlich der Wankstraße“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

                                                                    Vom X.X.X

 

 

§ 1

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Westlich der Wankstraße“

 

Der Bebauungsplan Nr. 5 „Westlich der Wankstraße“ des Marktes Peiting vom 03.07.1984, rechtskräftig seit 07.05.1985, wird wie folgt geändert:

 

1. Der bisherige Planteil wird für den Bereich der Flurnummern 2673/4, 2673/5, 2673/6, 2673/7, 2673/8 und 2673/13 durch den Planteil vom 11.02.2016 ersetzt.

 

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

Peiting, X.X.X

 

 

 

 

Asam

Erster Bürgermeister


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss