Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die vorgelegte Bauvoranfrage zur Kenntnis. Eine Entscheidung über die baurechtliche Zulässigkeit des Vorhabens trifft in dem Fall ausschließlich die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Der Bau- und Umweltausschuss schließt sich der Entscheidung des Landratsamtes an.

 

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss