In der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Peiting vom 07.03.2016 wurde folgender Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Peiting öffentlich bekanntgegeben wird:

 

 

TOP 1

 

Abschluss einer neuen Vereinbarung bzgl. der Übernahme eines Betriebskostendefizites bei Kindergärten

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat hält an seinem Beschluss vom 10.02.2015 bzgl. der teilweisen Übernahme eines Betriebskostendefizites bei freien Trägern fest. Sollte die Arbeiterwohlfahrt daraufhin die Trägerschaft des Kindergartens „Waldmäuse“ nicht weiter aufrechterhalten wollen, ist der Betrieb der Einrichtung von der Marktverwaltung neu auszuschreiben.

 

 

 

In der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Peiting vom 15.03.2016 wurde folgender Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Peiting öffentlich bekanntgegeben wird:

 

 

TOP 1

 

Ausbau der Bahnhofstraße; Bauabschnitt ab Einmündung Bauhof bis Bahnhofstr. 25 mit Kapellenstraße 1 bis 3 mit Einmündung Untereggstraße und Bergwerkstraße - BA 1;

Vergabe der Bauarbeiten

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die erforderlichen Arbeiten zum Ausbau der Bahnhofstraße (Bauabschnitt ab Einmündung Bauhof bis Bahnhofstr. 25 mit Kapellenstraße 1 bis 3, mit Einmündung Untereggstraße und Bergwerkstraße) – BA 1, an die Fa. Schneider Erd-Tiefbau GmbH, Peiting, gemäß Los 1 zum Angebotspreis von brutto 1.293.785,32 € zu vergeben.

 

Die Kosten werden gemäß Marktgemeinderatsbeschluss vom 25.11.2014 über einen Geschäftsbesorgungsvertrag finanziert.