Sitzung: 28.06.2016 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:
Satzung zur Änderung
der
Satzung für
die Erhebung der Hundesteuer
(Hundesteuersatzung)
vom 4. Dezember 2014
Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Peiting folgende Satzung:
§ 1
Änderung
einer Satzung
Die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 4. Dezember 2014 wird
wie folgt geändert:
1. § 10 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Steuerschuld wird einen Monat nach
Zustellung des Abgabebescheides
fällig.“
„(2) Für diejenigen Steuerpflichtigen, die
für das Kalenderjahr die gleiche
Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer
durch
öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerpflichtigen
treten
zwei Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen
Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher
Steuerbescheid zugegangen wäre.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.
Abst.Ergebnis: |
21 |
für |
|
2 |
gegen den Beschluss |