Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:

 

 

 

Satzung zur Änderung der

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

(Hundesteuersatzung)

vom 4. Dezember 2014

 

 

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Peiting folgende Satzung:

 

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 4. Dezember 2014 wird wie folgt geändert:

 

 

1.         § 10  erhält folgende Fassung:

 

„(1) Die Steuerschuld wird einen Monat nach Zustellung des Abgabebescheides

       fällig.“

 

 

„(2) Für diejenigen Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr die gleiche    

       Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann die Hundesteuer durch

       öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerpflichtigen treten

       zwei Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen

       Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher

       Steuerbescheid zugegangen wäre.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Die Satzung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.

 


Abst.Ergebnis:

21

für

 

2

gegen den Beschluss