Beschluss:

Der beantragten Abweichung wird zugestimmt. Die Abweichung wird lediglich für die befristete, genehmigte Nutzung „Aufstellen von Mobilheimen als Gemeinschaftsunterkunft für 84 Flüchtlinge und Asylbegehrende“ bis 24.05.2018 erteilt.

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss