Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat gibt der Verwaltung folgende Handlungsempfehlung, wie bei künftigen Anträgen auf Mitgliedschaft verfahren werden soll. Um eine Mitgliedschaft zu befürworten, muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt werden:

 

1. Die Vereins-/Verbandszugehörigkeit ist für den Markt Peiting aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich oder bei der Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben von Vorteil.

 

2. Die Vereins-/Verbandszugehörigkeit bewirkt, dass der Markt Peiting selbst oder eine Einrichtung des Marktes Peiting direkt oder indirekt von Leistungen des Vereins/Verbands exklusiv profitieren kann.

 

3. Die Vereins-/Verbandszugehörigkeit unterstützt einen Verein/Verband, dessen Wirkungszweck den Markt Peiting unmittelbar nach soziodemografischen, regionalen oder historischen Gesichtspunkten betrifft und nicht allgemeingültig z.B. auf alle Kommunen in Bayern anwendbar ist.

 

Unabhängig davon sind alle Anträge auf Mitgliedschaft in öffentlicher Sitzung zur Beschlussfassung (unter Zugrundelegung der vorliegenden Empfehlung) vorzulegen.


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss