Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat billigt den vom Planungsbüro Narr Rist Türk gefertigten Entwurf vom 26.07.2016.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.

 

Als bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:

 

-       Gutachten des Ingenieurbüro Jung vom 23.07.2012 hinsichtlich der Bewertung von Altablagerungen

-       Gutachten vom 21.06.2012 hinsichtlich der Durchführung einer Baugrunduntersuchung im Bereich des geplanten Gebäudes

-       Gutachten des Ingenieurbüro Jung vom 27.06.2012, 13.12.2013, 15.01.2014 hinsichtlich einer Baugrunduntersuchung

-       Schalltechnische Untersuchung vom Ingenieurbüro Möhler und Partner vom Februar 2012 und März 2016

-       Stellungnahmen des Landratsamtes Weilheim-Schongau vom 30.01.2013, 05.02.2013, 07.02.2013, 30.01.2013, 26.03.2013,

-       Grundwassermonitoring vom 07.08.2013, vom 12.03.2014

-       Orientierende Untersuchung vom 26.02.2015 GeoUmweltTeam GmbH

-       Gutachten über die Sportplatzbeleuchtung vom 07.04.2016

-       Altlasten-Entsorgung vorläufiger Abschlussbericht vom 30.07.2014

 

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss