Beschluss:

 

Unter Berücksichtigung des Änderungswunsches werden gegen die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 26.07.2016 keine Einwendungen erhoben; die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

 


Abst.Ergebnis:

21

für

 

0

gegen den Beschluss