Beschluss:

Die beantragte Tektur wird abgelehnt, da durch die beantragte Teilung der bereits genehmigten Wohneinheit im OG die gemeindliche Stellplatzsatzung jetzt nicht mehr erfüllt wird. Sollte der noch fehlende Stellplatz aufgrund einer Planänderung nachgewiesen werden können, wird der Tektur zugestimmt. Der beantragten Ablöse kann aufgrund der Stellplatzproblematik in diesem Geviert nicht zugestimmt werden.

 


Abst.Ergebnis:

8

für

 

1

gegen den Beschluss