In der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Peiting vom 08.11.2016 wurde keiner, in der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.11.2016 folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Peiting öffentlich bekanntgegeben werden:

 

TOP 3

 

Vorstellung des weiterentwickelten Planungskonzeptes der Firma M. Haseitl bezüglich des Bahnhofareals und des ehemaligen BW-Geländes

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die weitere Zusammenarbeit unter Ausarbeitung der Vertragsunterlagen bezüglich des gesamten Bahnhofareals und des ehemaligen Bundeswehrgeländes mit der Firma Haseitl.

 

TOP 4

 

Bebauungsplan Nr. 81 "Zwischen Wellenfreibad und Füssener Straße";
Vorstellung von zwei Planungsvarianten

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, das Bauleitverfahren mit der Variante „verbundene Bebauung“ fortzuführen und unter Berücksichtigung des gleichzeitig zu errichtenden, aktiven Schallschutzes für das Baugebiet eine Wandhöhe von 4 m über der Beckenoberkante im Freibad vorzusehen.

 

TOP 5

 

Markt Peiting, Trinkwasserversorgung,

Vorstellung der Machbarkeitsstudie für einen Notverbund mit den Stadtwerken Schongau

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat stimmt den Ausführungen und Empfehlungen des beauftragten Ingenieurbüros zu. Als Notverbundtrasse wird die Variante 1a ab Ende des Schongauer Gewerbegebietes entlang der Dießener Straße zum Anschlusspunkt in der Wanderhofstraße mit ca. 920 m Rohrlänge und der Herstellung einer Drucksteigerungsanlage beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt die nötigen vertraglichen Voraussetzungen mit der Stadt Schongau vorzubereiten. Die Verwaltung wird beauftragt für die Planung/Bauüberwachung 3 Ingenieurangebote einzuholen.

 

TOP 6

 

Abschluss eines Reinigungsvertrages mit der Firma Lattemann & Geiger Gebäudeservice Bayern GmbH, Weilheim ab Januar 2017

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat stimmt dem Abschluss eines Reinigungsvertrages mit der Firma Lattemann & Geiger Gebäudeservice Bayern GmbH, Weilheim mit Wirkung ab dem 09.01.2017 zu. Der Vertrag ist auf die Dauer des Kalenderjahres 2017 zu befristen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die gemeindlichen Reinigungsobjekte im Jahr 2017 eine entsprechende Neuausschreibung der Leistungen vorzunehmen.