Sitzung: 31.01.2017 Marktgemeinderat
Beschluss:
Aufgrund
des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting folgende
Haushaltssatzung
des
Marktes Peiting
(Landkreis
Weilheim-Schongau)
für das
Haushaltsjahr 2017
§ 1
Der als
Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit
festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 22.085.358 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.020.685 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
werden nicht festgesetzt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt wird auf
610.000 € festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 340
v.H.
b) für die Grundstücke (B) 370
v.H.
2. Gewerbesteuer 380
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000
€
festgesetzt.
§ 6
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Abst.Ergebnis: |
23 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |
Beschluss:
Dem
Finanzplan 2016 bis 2020 wird zugestimmt.
Abst.Ergebnis: |
23 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |
Beschluss:
Dem
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 wird zugestimmt.
Abst.Ergebnis: |
23 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |