Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt den vom Büro NRT gefertigten Bebauungsplan Nr. 77 „Ehemalige Gemeindekiesgrube“ in der Fassung vom 26.07.2016 mit der dazugehörigen Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.

 

 


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss