Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, außer den bereits bestehenden Festivitäten wie Schmankerlfest, Bürgerfest und Weihnachtsmarkt, keine weiteren Festivitäten am oberen und unteren Hauptplatz zu genehmigen.

 

Gleichzeitig behält sich der Marktgemeinderat vor, gemeindliche Feste am Hauptplatz abhalten zu können.

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss