Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Peiting beschließt folgende Satzung:

 

Dritte Satzung zur Änderung der
Notunterkunfts-Gebührensatzung des Marktes Peiting

Vom XX. Mai 2017

 

Auf Grund von Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2016 (GVBl S. 351), erlässt der Markt Peiting folgende Satzung:

 

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Satzung des Marktes Peiting über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Notunterkünfte des Marktes Peiting (Notunterkunfts-Gebührensatzung) vom 02. Juli 2009, zuletzt geändert durch Satzung vom 06. Dezember 2013, wird wie folgt geändert:

 

1.         In § 3 Abs. 1 wird folgender Buchstabe d) angefügt:

 

„d) Wanderhofstraße 69:                                                                9,30 Euro.“

 

2.         § 4 wird wie folgt geändert:

 

a)         Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

„(1) Die Kosten für Strom sind in den Gebühren i. S. von § 3 nicht enthalten. Die Kosten für Heizung/Warmwasser sind in den Gebühren i. S. von § 3 Abs. 1 Buchstaben a) mit c) und Abs. 2 nicht enthalten.“

 

b)         Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

„(3) Die Kosten für Heizung/Warmwasser werden, sofern eine Heizung im Gebäude durch den Markt vorgehalten wird, mit Ausnahme der Notunterkünfte auf dem Anwesen Wanderhofstraße 69, für jede Wohneinheit mittels Zähler ermittelt und durch den Markt mindestens jährlich abgerechnet.“

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Peiting, den XX. Mai 2017

 

Markt Peiting

 

Asam

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss