Sitzung: 09.05.2017 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Peiting beschließt folgende Satzung:
Dritte Satzung zur Änderung der
Notunterkunfts-Gebührensatzung des Marktes Peiting
Vom XX. Mai 2017
Auf Grund von Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung des Marktes Peiting über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Notunterkünfte des Marktes Peiting (Notunterkunfts-Gebührensatzung)
vom 02. Juli 2009, zuletzt geändert durch Satzung vom 06. Dezember 2013, wird
wie folgt geändert:
1. In § 3 Abs. 1 wird
folgender Buchstabe d) angefügt:
„d)
Wanderhofstraße 69: 9,30
Euro.“
2. § 4 wird wie folgt geändert:
a) Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Kosten für Strom sind in den Gebühren i.
S. von § 3 nicht enthalten. Die Kosten für Heizung/Warmwasser sind in den Gebühren
i. S. von § 3 Abs. 1 Buchstaben a) mit c) und Abs. 2 nicht enthalten.“
b) Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„(3) Die Kosten für Heizung/Warmwasser werden, sofern eine Heizung im
Gebäude durch den Markt vorgehalten wird, mit Ausnahme der Notunterkünfte auf
dem Anwesen Wanderhofstraße 69, für jede Wohneinheit mittels Zähler ermittelt
und durch den Markt mindestens jährlich abgerechnet.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am
Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Peiting, den XX. Mai 2017
Markt Peiting
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
24 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |