Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 73 „Bahnhof Ost Teil 1“.

 

Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Architekturbüro Schlamberger. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen. Der beiliegende Lageplan vom 22.05.2017 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Wesentliche Ziele der Bauleitplanung sind:

 

  1. Städtebauliche Neuordnung des Gebietes an der Bahnhofstraße, Grundstücke südlich der Bahnhofstraße, von jetzigem Bahnhof bis zur Kreuzung Hauserstraße, sowie ehemaliges Bundeswehrgelände, südlich der Bahnhofstraße.
  2. Ausbau der Bahnhofstraße mit Gehweg und Bushaltestelle mit Neuordnung des Verkehrs für PKW, Bus, Radfahrer und Fußgänger.
  3. Vergrößerung des Angebotes an kostengünstigem gefördertem EOF Wohnraum
  4. Schaffung von freifinanziertem Wohnraum als Geschoßwohnungen sowie Reihenhäuser und Stadthäuser teilweise als „Einheimischen Modell“.

Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss