Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 76 „Östlich der St.-Florian-Straße / 3. Bauabschnitt“ dahingehend, dass Quergiebel (Zwerchgiebel, Standgiebel, Widerkehr) mit einer Breite von max. ½ der Gesamtlänge eines Baukörpers zulässig sind.


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss