Sitzung: 27.06.2017 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung zum Schreiben der Schreiben des Landratsamtes Weilheim-Schongau, Kommunalaufsicht, vom 04.04.2017 und der Änderung des Kommunalabgabengesetzes hinsichtlich der Einführung einer 25-jährigen Erhebungshöchstfrist für Erschließungsbeiträge ab 01.04.2021 Kenntnis.
Aus Sicht des Marktgemeinderates sind seitens der Verwaltung keine weiteren Schritte diesbezüglich erforderlich.
Eine künftige Regelung hinsichtlich dem möglichen Teil-Erlass von Erschließungsbeiträgen gemäß Art. 13 Abs. 6 KAG wird ebenso für nicht notwendig erachtet.
Abst.Ergebnis: |
23 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |