Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung zum Schreiben der Schreiben des Landratsamtes Weilheim-Schongau, Kommunalaufsicht, vom 04.04.2017 und der Änderung des Kommunalabgabengesetzes hinsichtlich der Einführung einer 25-jährigen Erhebungshöchstfrist für Erschließungsbeiträge ab 01.04.2021 Kenntnis.

 

Aus Sicht des Marktgemeinderates sind seitens der Verwaltung keine weiteren Schritte diesbezüglich erforderlich.

 

Eine künftige Regelung hinsichtlich dem möglichen Teil-Erlass von Erschließungsbeiträgen gemäß Art. 13 Abs. 6 KAG wird ebenso für nicht notwendig erachtet.

 


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss