Beschluss 1:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss

 

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Beschluss 2:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 83 „Zwischen Drosselstraße und Unterfeldweg Teil A“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

1. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 83 „Zwischen Drosselstraße und Unterfeldweg Teil A“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 83 „Zwischen Drosselstraße und Unterfeldweg Teil A“

 

Der Bebauungsplan Nr. 83 „Zwischen Drosselstraße und Unterfeldweg Teil A“ des Marktes Peiting vom 20.09.2016, rechtskräftig seit 04.10.2016, wird wie folgt geändert:

 

  1. Der bisherige Planteil wird im Bereich der Flurnummer 798/9 durch den Planteil vom 21.02.2017 ersetzt.

 

  1. Die Ziffer 1.4 der textlichen Festsetzungen wird wie folgt geändert:

Anzahl der Wohneinheiten (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB):

Einzelhaus max. 6 Wohneinheiten.

 

  1. Die Ziffer 1.5 (2) der textlichen Festsetzungen wird wie folgt geändert:

Garagen und Carports sind nur innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen innerhalb des Geltungsbereiches zulässig. Stellplätze können auf dem Baugrundstück sowohl innerhalb als auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden.

 

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

 

 

Peiting, xx.xx.xxxx

 

 

 

 

Asam

Erster Bürgermeister

 

 

 

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss