Beschluss 1:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung in der Planung erfolgt nicht.

 

Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

 

 

Beschluss 2:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 55a „Zeißlerweg II“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

3. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 55 a „Gewerbegebiet Zeißlerweg II“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 a „Gewerbegebiet Zeißlerweg II“

 

Der Bebauungsplan Nr. 55 a „Gewerbegebiet Zeißlerweg II“ des Marktes Peiting vom 16.06.1998, rechtskräftig seit 05.10.1998, wird wie folgt geändert:

 

  1. Der bisherige Planteil wird im Bereich der Flurnummer 2529/2 durch den Planteil vom 20.02.2017 ersetzt.

 

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

Peiting, xx.xx.xxxx

 

 

 

 

Asam

Erster Bürgermeister

 

 

 

 

 

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss