Sitzung: 11.07.2017 Marktgemeinderat
In den nichtöffentlichen
Sitzungen des Marktgemeinderates Peiting vom 04.04. und 25.04.2017 wurden
folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung
des Marktgemeinderates Peiting öffentlich bekanntgegeben werden:
04.04.2017
TOP 1
Schaffung von offenen Ganztagesangeboten (OGTS) an den
Grundschulen in Peiting;
Weiterführung des offenen Ganztagesangebotes an der Mittelschule Peiting sowie
künftige Trägerschaft der Jugendsozialarbeit (JAS) an der Mittelschule Peiting,
Auswahl eines Kooperationspartners
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die Kinderhilfe Oberland gGmbH als künftigen Kooperationspartner für die OGTS-Angebote an den Grund- und der Mittelschule sowie für das bestehende JaS-Angebot an der Mittelschule Peiting ab dem kommenden Schuljahr 2017/2018 auszuwählen.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit dem künftigen Kooperationspartner zu treffen.
TOP 4
Auszeichnung einer verdienten Persönlichkeit nach der
Satzung des Marktes Peiting
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der Auszeichnung des Herrn Ludwig Kirchbichler mit der Peitinger Bürgermedaille zu. Die Ehrung wird am 21.04.2017 im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Verschönerungsvereins von Herrn Bürgermeister Asam durchgeführt.
25.04.2017
TOP 2
Wohnbausofortprogramm Föhrenweg; Erteilung einer
Gestattung an den Freistaat Bayern zur baulichen Nutzung einer Teilfläche des
gemeindlichen Flurstücks 1368/5, Gem. Peiting
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Peiting nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und stimmt der Erteilung einer Gestattung an den Freistaat Bayern zur unentgeltlichen, baulichen Nutzung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 2.620 qm des Flurstücks 1368/5, Gem. Peiting zu.
Der Markt Peiting soll jedoch hierbei einen Rückbauanspruch beibehalten, sofern es nicht zu der abschließend angedachten Dienstbarkeitsbestellung zu Gunsten des Freistaates Bayern kommen sollte.
TOP 3
Markt Peiting - Firma M. Haseitl Baugesellschaft mbH
& Co. Betriebs KG, Schongau; Abschluss eines städtebaulichen
Rahmenvertrages in Zusammenhang mit einer Bauleitplanung
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt von
dem Entwurf des städtebaulichen Rahmenvertrages mit der Firma M. Haseitl Baugesellschaft
mbH & Co. Betriebs KG Kenntnis und stimmt dem Vertragsabschluss zu.