In den nichtöffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates Peiting vom 04.04. und 25.04.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Peiting öffentlich bekanntgegeben werden:

 

04.04.2017

 

TOP 1

 

Schaffung von offenen Ganztagesangeboten (OGTS) an den Grundschulen in Peiting;
Weiterführung des offenen Ganztagesangebotes an der Mittelschule Peiting sowie künftige Trägerschaft der Jugendsozialarbeit (JAS) an der Mittelschule Peiting, Auswahl eines Kooperationspartners

 

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die Kinderhilfe Oberland gGmbH als künftigen Kooperationspartner für die OGTS-Angebote an den Grund- und der Mittelschule sowie für das bestehende JaS-Angebot an der Mittelschule Peiting ab dem kommenden Schuljahr 2017/2018 auszuwählen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit dem künftigen Kooperationspartner zu treffen.

 

 

TOP 4

 

Auszeichnung einer verdienten Persönlichkeit nach der Satzung des Marktes Peiting

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat stimmt der Auszeichnung des Herrn Ludwig Kirchbichler mit der Peitinger Bürgermedaille zu. Die Ehrung wird am 21.04.2017 im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Verschönerungsvereins von Herrn Bürgermeister Asam durchgeführt.

 

 

25.04.2017

 

TOP 2

 

Wohnbausofortprogramm Föhrenweg; Erteilung einer Gestattung an den Freistaat Bayern zur baulichen Nutzung einer Teilfläche des gemeindlichen Flurstücks 1368/5, Gem. Peiting

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Peiting nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und stimmt der Erteilung einer Gestattung an den Freistaat Bayern zur unentgeltlichen, baulichen Nutzung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 2.620 qm des Flurstücks 1368/5, Gem. Peiting zu.

 

Der Markt Peiting soll jedoch hierbei einen Rückbauanspruch beibehalten, sofern es nicht zu der abschließend angedachten Dienstbarkeitsbestellung zu Gunsten des Freistaates Bayern kommen sollte.

 

TOP 3

 

Markt Peiting - Firma M. Haseitl Baugesellschaft mbH & Co. Betriebs KG, Schongau; Abschluss eines städtebaulichen Rahmenvertrages in Zusammenhang mit einer Bauleitplanung

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von dem Entwurf des städtebaulichen Rahmenvertrages mit der Firma M. Haseitl Baugesellschaft mbH & Co. Betriebs KG Kenntnis und stimmt dem Vertragsabschluss zu.