Sitzung: 25.07.2017 Marktgemeinderat
In der
nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates Peiting vom 09.05.2017 wurden
folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung
des Marktgemeinderates Peiting öffentlich bekanntgegeben werden:
TOP 1
Weiterführung der Mitgliedschaft im kommunalen
Behördennetz (KomBN) des Landkreises Weilheim-Schongau
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Peiting stimmt der künftigen Fortführung der Mitgliedschaft im kommunalen Behördennetz des Landkreises Weilheim-Schongau, in Form einer reduzierten Mitgliedschaft grundsätzlich zu.
Die Verwaltung wird beauftragt den Marktgemeinderat bis 31.12.2017 zu informieren, sobald der Landkreis Weilheim-Schongau die Konditionen für die unterschiedlichen Leistungspakete mitgeteilt hat. Nach Vorliegen dieser Informationen wird der Marktgemeinderat abschließend zu der Thematik entscheiden.
TOP 2
Straßenbeleuchtung, Geh- und Radwegverbindung
Peiting-Herzogsägmühle entlang der Wanderhofstraße, - Vergabe der Arbeiten -
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beauftragt die Fa. LEW-Verteilnetz, Augsburg für die Herstellung der Straßenbeleuchtung mit Cleverlight-System entlang der Wanderhofstraße zwischen Hochweg und Wanderhofstraße 68 zum Angebotspreis von brutto 86.935,09 €.
Des Weiteren wird die LEW-Verteilnetz beauftragt, die Kosten mit Hilfe der Herstellung im Pflugverfahren zu senken.
Gemäß Schreiben der Herzogsägmühle vom 18.08.2016 wurde eine Kostenbeteiligung mit 50 % zugesichert. Diese Kosten werden vom Markt Peiting vorfinanziert und im Anschluss in Rechnung gestellt.
Zur Finanzierung stehen die erforderlichen Mittel bei HHSt. 1.6701.9450 zur Verfügung.
TOP 3
Straßenbeleuchtung, Gehwegverbindung Unterfeldweg -
Nord-Bahnhof/Münchener Straße, - Vergabe der Arbeiten -
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Fa. LEW-Verteilnetz, Augsburg den Auftrag zur Herstellung der Straßenbeleuchtung im Bereich der Gehwegverbindung Unterfeldweg – Bahnhof-Nord/Münchener Straße mit der Erweiterung um 3 Lichtpunkte zum Angebotspreis von brutto 9.544,99 € erhält.
Zur Finanzierung stehen Mittel im HH 2017 bei HHSt. 1.6701.9450 bereit. Mit Durchführung dieser Maßnahme, muss die geplante Erneuerung von Aufsatzleuchten zurückgestellt werden.