II. Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 2 „Langwand“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2

„Langwand“

 

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

                                                               Vom XX.XX.XXXX

 

§ 1

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2

„Langwand“

 

Der Bebauungsplan Nr. 2 „Langwand“ des Marktes Peiting vom 09.08.1991, rechtskräftig seit 26.03.1992, wird wie folgt geändert:

 

  1. Die Ziffer 3 der textlichen Festsetzungen wird wie folgt geändert:

„Als Grundform für die Wohngebäude ist ein Rechteck zu verwenden. Die Traufseite muss mind. 1/5 länger sein als die Giebelseite. Die zulässige Grundfläche für ein freistehendes Wohngebäude (ohne Ga) wird auf max. 160 m² als absoluten Höchstwert beschränkt. Die Grundfläche für ein freistehendes Wohngebäude (ohne Ga) wird auf den Grundstücken Fl.Nr. 2436/12 auf max. 180 m², Fl.Nr. 1790/5 auf max 205 m² und Fl.Nr. 1777/9 auf max. 171 m² als absoluten Höchstwert beschränkt. Die überbaubare Grundfläche für eine Doppelhaushälfte (ohne Ga) wird auf max. 90 m² als absoluten Höchstwert beschränkt. Davon ausgenommen sind die Mehrfamilienhäuser, die Hausgruppen und die Gemeinbedarfsfläche Kirche und Kindergarten (zulässige Grundfläche für Garagen und Nebengebäude siehe Textziffer 7).“

 

           

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

 

Peiting, XX.XX.XXXX

 

 

 

 

 

 

Asam

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss