Sitzung: 25.07.2017 Bau- und Umweltausschuss
II. Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung
des Bebauungsplanes Nummer 2 „Langwand“:
Satzung des Marktes Peiting zur
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2
„Langwand“
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches
(BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die
bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der
Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:
Vom XX.XX.XXXX
§ 1
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 2
„Langwand“
Der Bebauungsplan Nr. 2 „Langwand“ des Marktes Peiting vom 09.08.1991,
rechtskräftig seit 26.03.1992, wird wie folgt geändert:
- Die Ziffer 3 der textlichen
Festsetzungen wird wie folgt geändert:
„Als Grundform für die Wohngebäude ist ein
Rechteck zu verwenden. Die Traufseite muss mind. 1/5 länger sein als die
Giebelseite. Die zulässige Grundfläche für ein freistehendes Wohngebäude (ohne
Ga) wird auf max. 160 m² als absoluten Höchstwert beschränkt. Die Grundfläche
für ein freistehendes Wohngebäude (ohne Ga) wird auf den Grundstücken Fl.Nr.
2436/12 auf max. 180 m², Fl.Nr. 1790/5 auf max 205 m² und Fl.Nr. 1777/9 auf
max. 171 m² als absoluten Höchstwert beschränkt. Die überbaubare Grundfläche
für eine Doppelhaushälfte (ohne Ga) wird auf max. 90 m² als absoluten
Höchstwert beschränkt. Davon ausgenommen sind die Mehrfamilienhäuser, die
Hausgruppen und die Gemeinbedarfsfläche Kirche und Kindergarten (zulässige
Grundfläche für Garagen und Nebengebäude siehe Textziffer 7).“
§ 2
In
Kraft treten
Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting, XX.XX.XXXX
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |