Beschluss:

 

Die Jahr- und Bauernmarktsatzung wird dahin geändert, dass künftig folgende Regelung getroffen wird:

 

Es finden 3 Marktsonntage statt am

 

- 3. Sonntag im März

- 3. Sonntag im Juli und

- 2. Sonntag im November.

 

Über den 3. Sonntag im Juli soll zwischen den Gewerbetreibenden und den Organisatoren des Bürgerfestes eine direkte Absprache stattfinden.

 

Nach Anhörung der betroffenen Stellen (IHK, Landratsamt, Kirchen etc.) wird der Beschlussvorschlag in der nächsten Sitzung zur Abstimmung vorgelegt.

 


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss