II. Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 7 „Losacker“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Losacker“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungs-planänderung als Satzung:

 

§ 1

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Losacker“

 

Der Bebauungsplan Nr. 7 „Losacker“ des Marktes Peiting vom 28.09.1972, rechtskräftig seit 14.04.1977, wird geändert:

 

  1. Die Ziffer 6 Buchstabe b.) der textlichen Festsetzungen wird wie folgt geändert:

 

Kniestockausbildungen sind nur für die erdgeschoßigen Gebäude zugelassen
und zwar bis 0,75 m  Höhe, gemessen von Oberkante (OK) Dachgeschoßdecke
bis OK Fußpfette. Für die Errichtung eines Wiederkehrs ist ein Kniestock mit
einer max. Höhe von 1,50 m zulässig. Das DG darf kein Vollgeschoß sein
.

 

§ 2

In Kraft treten

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

Peiting, xx.xx.xxxx

 

xxxxxxxxxxx

 

Asam

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

7

für

 

0

gegen den Beschluss