Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 6 „Zwischen Erlenweg und B 472“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur 6. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 32 „Zwischen Erlenweg und B 472“

 

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Zwischen Erlenweg und B 472“

 

Der Bebauungsplan Nr. 32 „Zwischen Erlenweg und B 472“ des Marktes Peiting vom 15.01.1992, rechtskräftig seit 05.06.1992, wird geändert:

 

  1. Die Ziffer 6 b.) der textlichen Festsetzungen wird wie folgt geändert:

 

Wohngebäude sind mit Satteldach, Nebengebäude und Gargen mit Sattel- und/oder Pultdach nicht unter 20° Dachneigung und rotbrauner Pfannendeckung mit Dachüberständen (Vordächer) zu errichten. Kastengesimse sind unzulässig.

 

§ 2

In Kraft treten

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

Peiting, xx.xx.xxxx

 

xxxxxxxxxx

 

Asam

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

7

für

 

0

gegen den Beschluss