II. Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 76 „Östlich der St.-Florian-Straße / 3. Bauabschnitt“:

 

 

Satzung des Marktes Peiting zur

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76

„Östlich der St.-Florian-Straße / 3. Bauabschnitt“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76

„Östlich der St.-Florian-Straße / 3. Bauabschnitt“

 

Der Bebauungsplan Nr. 76 „Östlich der St.-Florian-Straße / 3. Bauabschnitt“ des Marktes Peiting vom 14.06.2016, rechtskräftig seit 08.07.2016, wird wie folgt geändert:

 

  1. Die Ziffer 2.1 (1) der textlichen Festsetzungen wird wie folgt geändert:

a)    In Satz 1 wird das Wort „-farben“ ersatzlos gestrichen

b)    Unter den Festsetzungen bezüglich der Hauptgebäude wird der Satz „Dacheindeckung (Farbe und Art): ziegelrote oder engobierte Plattenmaterialien (z. B. Ziegel oder Betondachsteine)“ wie folgt ersetzt: „Dacheindeckung (Art): engobierte Plattenmaterialien (z. B. Ziegel oder Betondachsteine)“

 

  1. Die Ziffer 2.1 (1) der textlichen Festsetzungen wird wie folgt geändert:

Die Breite von Quergiebeln (Zwerchgiebel, Standgiebel, Wiederkehre) darf maximal ½ der Gesamtlänge eines Baukörpers betragen

 

§ 2

In Kraft treten

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

Peiting, xx.xx.xxxx

 

xxxxxxxxxxxx

 

Asam

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

7

für

 

0

gegen den Beschluss