Sitzung: 19.09.2017 Bau- und Umweltausschuss
II. Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung
des Bebauungsplanes Nummer 76 „Östlich der St.-Florian-Straße / 3.
Bauabschnitt“:
Satzung des Marktes Peiting zur
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 76
„Östlich der St.-Florian-Straße / 3.
Bauabschnitt“
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der
Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der
Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting
folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:
§ 1
Änderung des Bebauungsplanes Nr.
76
„Östlich der St.-Florian-Straße
/ 3. Bauabschnitt“
Der Bebauungsplan
Nr. 76 „Östlich der St.-Florian-Straße / 3. Bauabschnitt“ des Marktes Peiting
vom 14.06.2016, rechtskräftig seit 08.07.2016, wird wie folgt geändert:
- Die Ziffer 2.1 (1) der textlichen Festsetzungen wird wie folgt
geändert:
a) In Satz 1 wird das Wort „-farben“ ersatzlos gestrichen
b) Unter den Festsetzungen bezüglich der Hauptgebäude wird der Satz
„Dacheindeckung (Farbe und Art): ziegelrote oder engobierte Plattenmaterialien
(z. B. Ziegel oder Betondachsteine)“ wie folgt ersetzt: „Dacheindeckung (Art):
engobierte Plattenmaterialien (z. B. Ziegel oder Betondachsteine)“
- Die Ziffer 2.1 (1) der textlichen Festsetzungen wird wie folgt
geändert:
Die Breite von Quergiebeln (Zwerchgiebel, Standgiebel, Wiederkehre)
darf maximal ½ der Gesamtlänge eines Baukörpers betragen
§ 2
In
Kraft treten
Diese
Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting, xx.xx.xxxx
xxxxxxxxxxxx
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
7 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |