Beschluss:

 

Satzung zur Änderung der

Marktsatzung des Marktes Peiting

 

vom XX. Oktober 2017

 

Aufgrund des Art. 23 und des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 335), erlässt der Markt Peiting folgende Satzung:

 

§ 1
Änderung einer Satzung

 

Die Marktsatzung vom 16. Januar 2014 wird wie folgt geändert:

 

§ 3 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

 

„ 1. Für die Jahrmärkte der dritte Sonntag im März, der dritte Sonntag im Juli und der zweite Sonntag im November. Fällt der zweite Sonntag im November mit dem Volkstrauertag zusammen, findet dieser Jahrmarkt am Sonntag nach Allerheiligen statt.“

 

 

§ 2

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.

 

 

Peiting, den XX. Oktober 2017

 

 

MARKT PEITING

 

 

 

Asam

Erster Bürgermeister

 

 


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss