Sitzung: 24.10.2017 Marktgemeinderat
Beschluss:
Verordnung des Marktes Peiting
zur Änderung der Verordnung zur Freigabe
verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten, Messen und
ähnlichen Veranstaltungen
im Markt Peiting
vom XX.
Oktober 2017
Der Markt Peiting erlässt aufgrund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch Artikel 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung - DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch § 17b Abs. 1 der Verordnung vom 1. August 2017 (GVBl. S. 402), folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen im Markt Peiting vom 16. Januar 2014 wird wie folgt geändert:
§ 1 erhält folgende Fassung:
„ § 1
Anlässlich der im Markt Peiting stattfindenden Märkte, Messen und ähnlichen Veranstaltungen am
- dritten Sonntag im März (Jahrmarkt)
- dritten Sonntag im Juli (Jahrmarkt)
- zweiten Sonntag im November, bzw. sofern dieser mit dem Volkstrauertag zusammen fällt, am Sonntag nach Allerheiligen (Jahrmarkt),
- ersten Adventssonntag (Weihnachtsmarkt), sofern dieser Tag nicht im Monat Dezember liegt,
dürfen alle Verkaufsstellen im Gemeindegebiet in der Zeit von
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
geöffnet sein.“
§ 2
Diese Verordnung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.
Peiting, den XX. Oktober 2017
MARKT PEITING
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
22 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |