Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.

 

Das Anwesen Schongauer Straße 3, Fl. Nr. 182, Gem. Peiting soll in einem zweifachen Bieterverfahren veräußert werden. Hierzu soll den Interessenten nach öffentlicher Aufforderung vier Wochen Zeit gewährt werden, ein erstes Kaufpreisangebot einzureichen. Im Anschluss daran wird den Anbietern die derzeitige Rangposition bei den Geboten mitgeteilt; folgend haben die Interessenten nochmals vier Wochen Gelegenheit, ein neues Angebot abzugeben.

 

Nach Auswertung dieser Angebote erfolgt die Vergabe durch den Marktgemeinderat in nichtöffentlicher Sitzuung.

 

Als Mindestangebotspreis setzt der Marktgemeinderat einen Kaufpreis von 114.540 EUR (230,00 €/m²) fest. Ein Gebot unter dem Mindestangebotspreis wird nicht gewertet.

 

Die Verwaltung wird zudem beauftragt zu prüfen, ob im notariellen Kaufvertrag für den Fall, dass das Vorhaben nicht innerhalb von drei Jahren ab Beurkundung fertiggestellt sein sollte, ein Wiederkaufsrecht zugunsten des Marktes vorgesehen werden kann.

 

Der Erlös aus dem Verkauf muss zweckgebunden für Maßnahmen der Jugendarbeit verwendet werden.

 

Sofern ein neues Gebäude errichtet werden sollte, hat dies nach den Vorgaben des bestehenden Bebauungsplanes zu erfolgen.

 

Am Gebäude soll außen deutlich lesbar der Name „Kreuzer“ bzw. „Kreuzerhaus“ angebracht bzw. erhalten bleiben.

 


Abst.Ergebnis:

20

für

 

0

gegen den Beschluss