Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat befürwortet grundsätzlich integrierte Urnengräber in den Reihen 01, 03, 05 und 06 (wenn möglich 2 Urnen-Erdgräber auf dem Platz von 1 Familiengrab und 1 Urnen-Erdgrab auf dem Platz von 1 Einzelgrab), sowie die Umgestaltung von mehreren freigelassenen Erdgräbern in Urnengräber.

 


Abst.Ergebnis:

20

für

 

0

gegen den Beschluss