Sitzung: 30.01.2018 Marktgemeinderat
In den
nichtöffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates Peiting vom 28.11.2017 und
13.12.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 20 Abs. 3
der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Peiting öffentlich bekanntgegeben
werden:
28.11.2017
TOP 2
Neubau Sportgelände in der ehemaligen Kiesgrube,
Untereggstraße;
Vergabe der Arbeiten
Beschluss 1:
Los 1 Sportplatzbau
Der Marktgemeinderat beschließt, die erforderlichen Arbeiten für Los 1 zum Sportplatzbau an der Untereggstraße in Peiting an die Firma Hermann Kutter GmbH & Co. KG, Buxheimer Str. 116, 87700 Memmingen, zum Angebotspreis von 983.738,06 € brutto zu vergeben.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsjahr 2018 unter HHSt. 1.5604.9450 vorzusehen.
Beschluss 2:
Los 2 Zaunarbeiten
Der Marktgemeinderat beschließt, die erforderlichen Arbeiten für Los 2 zum Sportplatzbau an der Untereggstraße in Peiting an die Firma Berger Zaunbau, Hohenbrand 27b, 86971 Peiting, zum Angebotspreis von 115.972,94 € brutto zu vergeben.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsjahr 2018 unter HHSt. 1.5604.9450 vorzusehen.
Beschluss 3:
Los 3 Elektroarbeiten
Der Marktgemeinderat beschließt, die erforderlichen Arbeiten für Los 3 zum Sportplatzbau an der Untereggstraße in Peiting an die Firma Sauerland Elektroanlagen GmbH, Röntgenstraße 15, 21493 Schwarzenbek, zum Angebotspreis von 66.163,36 € brutto zu vergeben.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsjahr 2018 unter HHSt. 1.5604.9450 vorzusehen.
Beschluss 4:
Los 4 – Kunststoffrasen
Der Marktgemeinderat beschließt, die erforderlichen Arbeiten für Los 4 zum Sportplatzbau an der Untereggstraße in Peiting an die Firma Demo Sports Grass, Südwestpark 43, 90449 Nürnberg, zum Angebotspreis von 259.161,77 € brutto zu vergeben.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsjahr 2018 unter HHSt. 1.5604.9450 vorzusehen.
13.12.2017
TOP 3
Wohnbausofortprogramm Föhrenweg; Bestellung einer
Dienstbarkeit am Flurstück 1368/5, Gem. Peiting, zu Gunsten des Freistaates
Bayern
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung und den neuen, geforderten Vertragsformulierungen des Freistaates Bayern bzw. der IMBY zur Bestellung einer Dienstbarkeit zur Umsetzung des Wohnbausofortprogrammes Föhrenweg Kenntnis.
Der Marktgemeinderat stimmt den vorgesehenen Regelungen des Freistaates bzw. der IMBY hinsichtlich der künftigen Belegung der Wohnanlagen, der Entschädigungsleistung bei Nutzungsdauerende / Heimfall als auch hinsichtlich der Zuständigkeit für den Rückbau der Anlagen zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung dieser Regelungen einen geänderten Dienstbarkeitsentwurf vorbereiten zu lassen und diesem dem Marktgemeinderat vor Beurkundung zur Billigung vorzulegen.
In der Sitzung am
19.12.2017 gab es keine nichtöffentlichen Sitzungspunkte.