Sitzung: 30.01.2018 Marktgemeinderat
Beschluss:
Aufgrund
des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting folgende
Haushaltssatzung
des
Marktes Peiting
(Landkreis
Weilheim-Schongau)
für das
Haushaltsjahr 2018
§ 1
Der als
Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit
festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 23.390.740 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.772.605 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 340
v.H.
b) für die Grundstücke (B) 370
v.H.
2. Gewerbesteuer 380
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000
€
festgesetzt.
§ 6
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.
Abst.Ergebnis: |
24 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |
Beschluss:
Dem
Finanzplan 2017 bis 2021 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Haushaltsplan
2019 (und vorbehaltlich der Finanzierbarkeit den Folgejahren) folgende Ansätze
vorgesehen werden:
- unter HHSt. 0.7500.5000 jährlich 20.000 EUR
zur Ertüchtigung des Friedhofs
- unter HHSt. 0.6900.5142 jährlich 30.000 EUR
zur Ertüchtigung der Peitnach
Abst.Ergebnis: |
24 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |
Beschluss:
Dem
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 wird zugestimmt.
Abst.Ergebnis: |
24 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |