Beschluss:

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting folgende

 

 

Haushaltssatzung

des

Marktes Peiting

(Landkreis Weilheim-Schongau)

für das Haushaltsjahr 2018

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit

festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                23.390.740 €

 

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                  7.772.605 €

 

ab.

 

 

§ 2


Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        340 v.H.

b) für die Grundstücke (B)                                                       370 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                         380 v.H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite 
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf                                        1.000.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.

 

Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

Beschluss:

 

Dem Finanzplan 2017 bis 2021 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Haushaltsplan 2019 (und vorbehaltlich der Finanzierbarkeit den Folgejahren) folgende Ansätze vorgesehen werden:

 

  • unter HHSt. 0.7500.5000 jährlich 20.000 EUR zur Ertüchtigung des Friedhofs
  • unter HHSt. 0.6900.5142 jährlich 30.000 EUR zur Ertüchtigung der Peitnach

 

Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

Beschluss:

 

Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 wird zugestimmt.

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss