Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und stellt, aufgrund der fehlerhaften Nennung von fünf vertretungsberechtigten Personen des Bürgerantrages auf den eingereichten Unterschriftlisten, die Unzulässigkeit des Bürgerantrages zur Aufhebung der Ausbaubeitragssatzung (ABS) fest.

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss