Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die Vergütung der SPS-Praktikanten / Praktikantinnen in den gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen mit Wirkung ab 01.06.2018 auf

 

450 EUR monatlich (für das SPS 1) bzw.

500 EUR monatlich (für das SPS 2)

 

festzusetzen. Weitere Geldleistungen (z. B. Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen) werden nicht gewährt.

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss