In der Sitzung des Marktgemeinderates Peiting vom 15.05.2018 wurden folgende nichtöffentlichen Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Peiting öffentlich bekannt gegeben werden:

 

 

TOP 3

Gewerbegebietserweiterung Zeißlerweg, Anpassung des künftigen Verkaufspreises

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis. Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Verkaufspreis für künftige Grundstücksveräußerungen in dem Gebiet, (...) auf 55 EUR je qm zuzüglich der jeweiligen Anlieger- und Erschließungsbeiträge festgesetzt wird.

 

Die Erhebung des Erschließungsbeitrages soll dabei in Form einer Ablösevereinbarung mit den Käufern vorgenommen werden.

 

Die Einholung eines (externen) Wertgutachtens für die Bestimmung des Verkehrswertes wird seitens des Marktgemeinderates nach wie vor nicht gewünscht.

 

 

TOP 4

Erwerb von Straßengrundflächen durch den Markt Peiting; Preisfestsetzung

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Peiting nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt mit sofortiger Wirkung, folgende geänderte Verfahrensweise beim Ankauf von Straßengrundflächen u. ä. auf Privatgrundstücken:

 

- Kleinflächen: Bis zu einer Grundstücksgröße von 50 qm (bezogen auf den einheitlichen Erwerbsvorgang) ist an die Grundstückseigentümer als Entschädigungssatz der jeweilige, aktuelle Bodenrichtwert für die derzeitige Grundstücksnutzung des Hauptgrundstücks zu gewähren.

 

- Bei einem Flächenmaß über 50 qm (bezogen auf den einheitlichen Erwerbsvorgang) ist für die Bemessung des zu leistenden Kaufpreises ein Wertgutachten bei einem entsprechenden Sachverständigenbüro auf Kosten des Marktes in Auftrag zu geben.

 

- Die Verwaltung wird ermächtigt, im Einzelfall -sofern dies seitens der Verwaltung als zweckmäßig bzw. notwendig erachtet wird - auch bei Kleinflächen, ein Wertgutachten bei einem entsprechenden Sachverständigenbüro zur Bemessung des zu leistenden Kaufpreises auf Kosten des Marktes zu veranlassen.

 

Die vorstehenden Regelungen sind auch auf einen Tausch von Grundstücksflächen entsprechend anzuwenden (Wertansatz).


 

TOP 6

Ausbau der Bahnhofstraße; Bauabschnitt 3 (BA 3) ab Bahnhof-Ost bis Schönriedlstraße; Erneuerung der Straßenbeleuchtung
 - Vergabe der Arbeiten

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat erteilt der LEW-Verteilnetz GmbH den Auftrag, die Straßenbeleuchtungsanlage im Bereich der Straßenausbaumaßnahme Bahnhofstraße BA 3 gemäß Angebot vom 10.04.2018 zum Angebotspreis von brutto 44.526,23 € herzustellen.

 

Die Kosten werden gemäß Marktgemeinderatsbeschluss vom 25.11.2014 über einen Geschäftsbesorgungsvertrag finanziert.

 

 

TOP 7

Jägerstraße, Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen -
Vergabe der Arbeiten

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die erforderlichen Arbeiten  zur Erneuerung der Mischwasserkanäle und Trinkwasserleitungen mit Grundstücksanschlüssen im Bereich der Jägerstraße ab Uhrerskreuzweg bis Kapellenstraße zum Angebotspreis von brutto 615.815,81 € (Angebot vom 19.04.2018) an die Fa. Schneider Erd-Tiefbau GmbH, Peiting zu vergeben.

 

Zur Finanzierung stehen im Haushalt bei HHSt. 1.7000.9535  255.000 € und bei HHSt. 1.8151.9531  246.330 € brutto zur Verfügung.

 

Gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates liegt die Erheblichkeitsgrenze für überplanmäßige Ausgaben bei 15.000 EUR. Der den Haushaltsansatz unter HHSt. 1.700.9535 übersteigende Betrag in Höhe von bis zu 200.000,00 € wird hiermit genehmigt. Zur Deckung werden Mittel aus der Allgemeinen Rücklage herangezogen.