Sitzung: 26.06.2018 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Die Plakatwerbetafel für wechselnde Produktwerbung soll an dem Objekt
Füssener Straße 15 mit einer Ansichtsfläche von 9,36 m² angebracht werden. Das
Grundstück befindet sich im Innenbereich. Somit richten sich die
planungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 34 BauGB.
Das Baugrundstück liegt in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet nach
§ 4 BauNVO.
In einem faktischen allgemeinen Wohngebiet können nicht störende
Gewerbebetriebe, worunter eine Werbeanlage zu zählen ist, nur ausnahmsweise
zugelassen werden, § 4 Abs. 2 BauNVO. Eine Ausnahme nach § 4 Abs. 3 BauNVO
wurde nicht beantragt.
Das Bauvorhaben ist aus bauplanungsrechtlicher Sicht abzulehnen.
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |