Sitzung: 26.06.2018 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der
Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur 10. Änderung des
Bebauungsplanes Nummer 2 „Langwand“:
§ 1
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 2
„Langwand“
Der Bebauungsplan Nr. 2 „Langwand“ des Marktes Peiting vom 09.08.1991,
rechtskräftig seit 26.03.1992, wird wie folgt geändert:
- Die Ziffer 3 der textlichen Festsetzungen wird wie folgt geändert:
„Als Grundform für die Wohngebäude ist ein Rechteck zu verwenden. Die
Traufseite muss mind. 1/5 länger sein als die Giebelseite. Die zulässige
Grundfläche für ein freistehendes Wohngebäude (ohne Ga) wird auf max. 180 m²
als absoluten Höchstwert beschränkt. Die Grundfläche wird auf der Fl.Nr. 1790/5
auf max. 205 m² als absoluten Höchstwert beschränkt. Die überbaubare
Grundfläche für eine Doppelhaushälfte (ohne Ga) wird auf max. 90 m² als
absoluten Höchstwert beschränkt. Davon ausgenommen sind die Mehrfamilienhäuser,
die Hausgruppen und die Gemeinbedarfsfläche Kirche und Kindergarten (zulässige
Grundfläche für Garagen und Nebengebäude siehe Textziffer 7).“
§ 2
In
Kraft treten
Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting, xx.xx.xxxx
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |