Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat billigt den vom Baubüro Herzogsägmühle gefertigten Planungsentwurf vom 16.07.2018. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss