Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 24 „östlich der Sandgrubenstraße“ zu ändern. Die GRZ wird für dieses Grundstück auf 0,4 festgesetzt, die GFZ auf 0,45. Garagen und Nebenanlagen sind auch außerhalb der Baugrenze zulässig. Für die Fl.Nr. 7292 ist auch ein außermittiger First zulässig.

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss