Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass folgender

 

 

- B A D E O R D N U N G -

 

 

 

 

1. Zweck und Geltungsbereich

 

Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bad. Sie ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

 

 

2. Badegäste

 

Das Wellenfreibad ist ein Familienbad und steht grundsätzlich jedermann zur Verfügung. Ausgeschlossen von der Benutzung sind:

 

-       Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,

-       Personen mit Anstoß erregenden Krankheiten,

-       Personen mit ansteckenden Krankheiten,

-       Personen mit offenen Wunden.

 

Kindern bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können oder sich sogar gefährden, ist die Benutzung des Wellenfreibades nur zusammen mit einer geeigneten, volljährigen Begleitperson gestattet. Die Begleitperson muss selbst sicher schwimmen können. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Erziehungsberechtigten.

 

 

3. Eintritt

 

Der Zugang zum Bad ist von der Lösung einer Eintrittskarte abhängig und darf nur über den Haupteingang erfolgen.

Welche Eintrittskarte erforderlich ist, ergibt sich aus der Gebührenordnung.

Die gelöste Eintrittskarte ist nicht übertragbar. Die widerrechtliche Weitergabe von Eintritts-karten an Dritte wird mit Badeverbot für die betreffenden Personen geahndet.

 

Personen, die sich ohne gültige Eintrittskarten während der Öffnungszeiten in der Badeanlage aufhalten, können auf Dauer von der Benutzung des Bades ausgeschlossen werden. Dasselbe gilt bei Erschleichung von ermäßigten Eintrittskarten durch falsche Angaben.

 

 

4. Öffnung-, Betriebs- und Badezeiten

 

Der Beginn und das Ende der Badesaison werden in der örtlichen Presse bekannt gegeben. Die täglichen Öffnungszeiten werden jeweils zu Beginn der Badesaison gesondert festgesetzt, hier werden auch Regelungen zum Badebetrieb an Schlechtwettertagen getroffen.

 

 

5. Aufbewahrung von Wertsachen

 

Für Wertsachen von geringerer Größe stehen im Eingangsbereich Garderobenschränke zur Verfügung, die nach Einwurf von 1,00 € Pfandgeld vom Besucher benutzt werden können. Ein Anspruch auf Aufbewahrung besteht nur solange, wie Schließfächer frei sind. Für Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Um Diebstähle vorab als nicht lohnend erscheinen zu lassen, wird empfohlen, keine größeren Geldbeträge und Wertsachen mitzubringen.

 

 

6. Badebekleidung

 

In den Schwimmbecken darf nur handelsübliche Badebekleidung, wie Badeanzug/Bikini/ Badehose/Schwimmshort getragen werden. Das Betreten der Schwimmbecken mit abge-schnittenen Jeans, Stoffhosen, Jogginghosen oder ähnlicher, normaler Straßenkleidung ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt. Für Kleinkinder und Babys besteht eine Pflicht zum Tragen von Badebekleidung (Badehose, Badeanzug, Schwimmwindel etc.).

Über die Zulässigkeit von Badebekleidung entscheidet der Aufsicht führende Bademeister.

 

 

7. Verhalten im Bad

 

Jede Beschädigung und Verunreinigung von Einrichtungen und Anlagen des Bades ist untersagt und verpflichtet zum Schadensersatz. Eltern haften für ihre Kinder!

 

Personen, die wiederholt gegen die Sicherheit und Ordnung in der Badeanlage verstoßen, können nach vorheriger Ermahnung durch den Bademeister zeitweise oder auf Dauer von der Benutzung des Bades ausgeschlossen werden.

 

Der Badegast hat alles zu unterlassen, was der Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie den guten Sitten entgegensteht. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten, ebenso sexistische Äußerungen und das Bedrängen von Personen.

 

Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind insbesondere nicht gestattet,

 

-       das Betreten der Blumen- und Strauchrabatten in den Anlagen;

-       Ballspiele außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen;

-       das unbefugte Benutzen der Rettungsanlagen;

-       jede Lärmbelästigung der Badbesucher, insbesondere durch Ton- oder Bildwiedergabegeräte, Musikinstrumente oder andere Medien;

-       die Körperreinigung und das Ausschwenken oder Auswringen der Wäsche in einem der Wasserbecken;

-       das Mitbringen von Tieren;

-       zerbrechliche Behälter (insbesondere aus Glas und Porzellan) mitzubringen;

-       das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung;

-       das Springen in die Becken, andere Badegäste in die Becken zu stoßen oder unterzutauchen;

-       das Benutzen von Schlauchbooten, Luftmatratzen u. ä. in den Becken;

-       das Betreten des Beckenbereiches mit Fußbekleidung, ausgenommen sind Badeschuhe:

-       Liegen zu reservieren – gegebenenfalls ist das Personal befugt, belegte Liegen zu räumen.

 

Die Wasserbecken dürfen nur über die Durchschreitebecken betreten werden.

 

Nichtschwimmer (auch Personen mit Schwimmflügeln bzw. Schwimmhilfen) dürfen nur die für sie vorgesehenen Becken bzw. den Nichtschwimmerbereich innerhalb der für sie geeigneten Wassertiefe, jedoch höchstens bis zur roten Linie, benutzen.

 

Bei Gewitter sind die Wasserbecken sofort zu verlassen. Die Freigabe erfolgt durch den Bademeister.

 

Gegenstände, die in der Badeanlage gefunden wurden, sind an der Kasse oder bei den Bademeistern abzugeben.

 

Der Beachvolleyballplatz ist während der üblichen Badezeiten geöffnet - es muss eine Mittagsruhe von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr eingehalten werden.

 

 

8. Beschwerden

 

Beschwerden und Beanstandungen können bei den Bademeistern vorgebracht oder schriftlich an den Markt Peiting, Marktkämmerei, Hauptplatz 2, 86971 Peiting, gerichtet werden.

 

 

9. Aufsicht

 

Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besucher/-innen das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Badepersonals und der Wasserwacht ist unbedingt Folge zu leisten. Besucher/-innen, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder auf Dauer vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen trotz Ermahnung und bei einmaligen schwerwiegenden Verstößen, die auf mangelnde Einsicht in Zukunft schließen lassen, kann schließlich ein Hausverbot verhängt werden. Auf das Recht zur Gegendarstellung beim Markt Peiting wird verwiesen.

 

 

10. Haftung

 

Die Badegäste benutzen die Einrichtungen der Badeanlage einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtungen des Marktes Peiting, das Bad und seine Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Markt Peiting nicht.

 

Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haftet der Markt Peiting nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf dem Parkplatz vor dem Wellenfreibad geparkten Kraftfahrzeuge bzw. für Fahrräder, die in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt wurden.

 

Der Gast haftet für jeden Schaden, den er durch nicht sachgemäße Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen oder durch sein Verhalten im Bad dem Markt Peiting zufügt.

Unfälle oder Schäden sind dem Bademeister unverzüglich zu melden. Wird dies unterlassen, so entfallen alle Ersatzansprüche. Durch das Badpersonal erfolgt nur eine Erstversorgung.

 

Für den Verlust des Garderobenschrankschlüssels sind 10,00 € zu erstatten.

 

 

11. Inkrafttreten

 

Die Badeordnung tritt am 01. Mai 2019 in Kraft. Gleichzeitig werden alle früher erlassenen Badeordnungen ungültig.

 

 

 

 

Peiting, den XX.10.2018

 

 

 

 

 

Asam

Erster Bürgermeister

 

 

 


Abst.Ergebnis:

21

für

 

0

gegen den Beschluss