Sitzung: 02.10.2018 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Erlass folgender
- B A D E O
R D N U N G -
1. Zweck und Geltungsbereich
Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bad.
Sie ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte
erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der
Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
2. Badegäste
Das Wellenfreibad ist ein Familienbad und steht grundsätzlich jedermann
zur Verfügung. Ausgeschlossen von der Benutzung sind:
- Personen, die unter Einfluss berauschender
Mittel stehen,
- Personen mit Anstoß erregenden Krankheiten,
- Personen mit ansteckenden Krankheiten,
- Personen mit offenen Wunden.
Kindern bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres ist der Zutritt und
Aufenthalt nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Personen, die sich wegen
körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können oder
sich sogar gefährden, ist die Benutzung des Wellenfreibades nur zusammen mit
einer geeigneten, volljährigen Begleitperson gestattet. Die Begleitperson muss
selbst sicher schwimmen können. Die Aufsichtspflicht liegt bei den
Erziehungsberechtigten.
3. Eintritt
Der Zugang zum Bad ist von der Lösung einer Eintrittskarte abhängig und
darf nur über den Haupteingang erfolgen.
Welche Eintrittskarte erforderlich ist, ergibt sich aus der Gebührenordnung.
Die gelöste Eintrittskarte ist nicht übertragbar. Die widerrechtliche
Weitergabe von Eintritts-karten an Dritte wird mit Badeverbot für die
betreffenden Personen geahndet.
Personen, die sich ohne gültige Eintrittskarten während der
Öffnungszeiten in der Badeanlage aufhalten, können auf Dauer von der Benutzung
des Bades ausgeschlossen werden. Dasselbe gilt bei Erschleichung von ermäßigten
Eintrittskarten durch falsche Angaben.
4. Öffnung-, Betriebs- und Badezeiten
Der Beginn und das Ende der Badesaison werden in der örtlichen Presse
bekannt gegeben. Die täglichen Öffnungszeiten werden jeweils zu Beginn der
Badesaison gesondert festgesetzt, hier werden auch Regelungen zum Badebetrieb
an Schlechtwettertagen getroffen.
5. Aufbewahrung von Wertsachen
Für Wertsachen von geringerer Größe stehen im Eingangsbereich
Garderobenschränke zur Verfügung, die nach Einwurf von 1,00 € Pfandgeld vom
Besucher benutzt werden können. Ein Anspruch auf Aufbewahrung besteht nur
solange, wie Schließfächer frei sind. Für Wertsachen wird keine Haftung
übernommen. Um Diebstähle vorab als nicht lohnend erscheinen zu lassen, wird
empfohlen, keine größeren Geldbeträge und Wertsachen mitzubringen.
6. Badebekleidung
In den Schwimmbecken darf nur handelsübliche Badebekleidung, wie
Badeanzug/Bikini/ Badehose/Schwimmshort getragen werden. Das Betreten der
Schwimmbecken mit abge-schnittenen Jeans, Stoffhosen, Jogginghosen oder
ähnlicher, normaler Straßenkleidung ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.
Für Kleinkinder und Babys besteht eine Pflicht zum Tragen von Badebekleidung
(Badehose, Badeanzug, Schwimmwindel etc.).
Über die Zulässigkeit von Badebekleidung entscheidet der Aufsicht
führende Bademeister.
7. Verhalten im Bad
Jede Beschädigung und Verunreinigung von Einrichtungen und Anlagen des
Bades ist untersagt und verpflichtet zum Schadensersatz. Eltern haften für ihre
Kinder!
Personen, die wiederholt gegen die Sicherheit und Ordnung in der
Badeanlage verstoßen, können nach vorheriger Ermahnung durch den Bademeister
zeitweise oder auf Dauer von der Benutzung des Bades ausgeschlossen werden.
Der Badegast hat alles zu unterlassen, was der Sicherheit, Ruhe und
Ordnung sowie den guten Sitten entgegensteht. Sexuelle Handlungen und
Darstellungen sind verboten, ebenso sexistische Äußerungen und das Bedrängen
von Personen.
Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind insbesondere nicht
gestattet,
- das Betreten der Blumen- und Strauchrabatten
in den Anlagen;
- Ballspiele außerhalb der dafür vorgesehenen
Flächen;
- das unbefugte Benutzen der Rettungsanlagen;
- jede Lärmbelästigung der Badbesucher,
insbesondere durch Ton- oder Bildwiedergabegeräte, Musikinstrumente oder andere
Medien;
- die Körperreinigung und das Ausschwenken oder
Auswringen der Wäsche in einem der Wasserbecken;
- das Mitbringen von Tieren;
- zerbrechliche Behälter (insbesondere aus Glas
und Porzellan) mitzubringen;
- das Fotografieren und Filmen fremder Personen
und Gruppen ohne deren Einwilligung;
- das Springen in die Becken, andere Badegäste
in die Becken zu stoßen oder unterzutauchen;
- das Benutzen von Schlauchbooten,
Luftmatratzen u. ä. in den Becken;
- das Betreten des Beckenbereiches mit
Fußbekleidung, ausgenommen sind Badeschuhe:
- Liegen zu reservieren – gegebenenfalls ist
das Personal befugt, belegte Liegen zu räumen.
Die Wasserbecken dürfen nur über die Durchschreitebecken betreten
werden.
Nichtschwimmer (auch Personen mit Schwimmflügeln bzw. Schwimmhilfen)
dürfen nur die für sie vorgesehenen Becken bzw. den Nichtschwimmerbereich
innerhalb der für sie geeigneten Wassertiefe, jedoch höchstens bis zur roten
Linie, benutzen.
Bei Gewitter sind die Wasserbecken sofort zu verlassen. Die Freigabe
erfolgt durch den Bademeister.
Gegenstände, die in der Badeanlage gefunden wurden, sind an der Kasse
oder bei den Bademeistern abzugeben.
Der Beachvolleyballplatz ist während der üblichen Badezeiten geöffnet -
es muss eine Mittagsruhe von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr eingehalten werden.
8. Beschwerden
Beschwerden und Beanstandungen können bei den Bademeistern vorgebracht
oder schriftlich an den Markt Peiting, Marktkämmerei, Hauptplatz 2, 86971
Peiting, gerichtet werden.
9. Aufsicht
Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besucher/-innen das
Hausrecht aus. Den Anweisungen des Badepersonals und der Wasserwacht ist
unbedingt Folge zu leisten. Besucher/-innen, die gegen die Haus- und
Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder auf Dauer vom Besuch des Bades
ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht
zurückerstattet. Bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen trotz Ermahnung und
bei einmaligen schwerwiegenden Verstößen, die auf mangelnde Einsicht in Zukunft
schließen lassen, kann schließlich ein Hausverbot verhängt werden. Auf das
Recht zur Gegendarstellung beim Markt Peiting wird verwiesen.
10. Haftung
Die Badegäste benutzen die Einrichtungen der Badeanlage einschließlich
der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der
Verpflichtungen des Marktes Peiting, das Bad und seine Einrichtungen in einem
verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für
Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt
werden, haftet der Markt Peiting nicht.
Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die
Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Für Personen-, Sach- oder
Vermögensschäden haftet der Markt Peiting nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf dem Parkplatz vor dem Wellenfreibad
geparkten Kraftfahrzeuge bzw. für Fahrräder, die in den dafür vorgesehenen
Fahrradständern abgestellt wurden.
Der Gast haftet für jeden Schaden, den er durch nicht sachgemäße
Benutzung des Bades und seiner Einrichtungen oder durch sein Verhalten im Bad
dem Markt Peiting zufügt.
Unfälle oder Schäden sind dem Bademeister unverzüglich zu melden. Wird
dies unterlassen, so entfallen alle Ersatzansprüche. Durch das Badpersonal
erfolgt nur eine Erstversorgung.
Für den Verlust des Garderobenschrankschlüssels sind 10,00 € zu
erstatten.
11. Inkrafttreten
Die Badeordnung tritt am 01. Mai 2019 in
Kraft. Gleichzeitig werden alle früher erlassenen Badeordnungen ungültig.
Peiting, den XX.10.2018
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
21 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |