Beschluss:

 

Der Markt Peiting erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes - KAG in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I) folgende:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren

für die Nutzung der Gemeinde- und Pfarrbücherei Peiting

 

 

§ 1

Gebührenpflicht

 

Für die Benutzung der Gemeinde- und Pfarrbücherei erhebt der Markt Peiting gemäß § 8 der „Satzung über die Benutzung der Gemeinde- und Pfarrbücherei Peiting“ Gebühren und Auslagen nach Maßgabe dieser Satzung.

 

 

§ 2

Gebührenschuldner

 

(1)     Gebühren- und Auslagenschuldner oder -schuldnerin ist, wer die Gemeinde- und Pfarrbücherei benutzt oder sonstige Dienstleistungen der Bücherei in Anspruch nimmt.

 

(2)     Schuldner für Gebühren und Auslagen von Minderjährigen sind - neben den in Abs. 1 genannten Personen - der gesetzliche bzw. die gesetzlichen Vertreter als Gesamtschuldner.

 

 

§ 3

Art und Höhe der Benutzungsgebühren

 

(1)   Die Benutzung der Medien in den Räumen der Gemeinde- und Pfarrbücherei ist gebührenfrei.

 

(2)    Für die Ausstellung bzw. Verlängerung des Benutzerausweises (gem. § 3 Abs. 3 der Benutzungssatzung) und des Ersatzausweises durch die Gemeinde- und Pfarrbücherei, sowie für Einzel- und Fernausleihen werden Gebühren in folgender Höhe erhoben:

 

1. Ausstellung und Verlängerung für

a)    Erwachsene                                                                                 12,00 €

b)    Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres                    gebührenfrei

c)    Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte oder

Jugendleiter/in-Card (Juleica)                                                     gebührenfrei

Die Gültigkeitsdauer wird vom Tage der Erstausleihe an berechnet.

 

2. Ersatzausstellung eines Büchereiausweises                                                  2,50 €

Die Gültigkeitsdauer ändert sich nicht.

3. Einzelausleihe (nur für Erwachsene)                                                              3,00 €

4. Fernausleihe                                                                                                   4,00 €

 

(3)     Soweit eine Leistung der Gemeinde- und Pfarrbücherei in Anspruch genommen wird, die in dieser Gebührensatzung nicht erfasst ist, wird eine Gebühr in Höhe der entstandenen Aufwendungen erhoben.

 

 

§ 4

Säumnisgebühren

 

(1)  Für entliehene Medien, die nach Ablauf der Leihfrist gem. § 4 Abs. 1 der Benutzungssatzung nicht zurückgegeben werden, ist eine Säumnisgebühr zu entrichten.

 

(2)  Die Höhe der Säumnisgebühr beträgt für jedes entliehene Medienteil 0,30 € pro angefangener Woche nach Ablauf der Leihfrist.

(3)  Aus dem anschließenden Verwaltungsverfahren können weitere zusätzliche Kosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung und der Anlage zur Kostensatzung (KommKVz).

 

 

§ 7

Entstehen und Fälligkeit der Gebühren

 

(1)  Die Benutzungsgebühren nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 und 2 entstehen bei Ausstellung, Verlängerung oder Ersatzausstellung und Aushändigung des Benutzerausweises.

(2)  Die Benutzungsgebühren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 und 4. und Abs. 3 entsteht zum Zeitpunkt der Ausleihe (Einzel- oder Fernausleihe) oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung.

(3)  Die Säumnisgebühren gemäß § 4 Abs. 2 entstehen mit dem Beginn des Öffnungstages der Gemeinde- und Pfarrbücherei, welcher auf den Ablauf der Leihfrist (§ 4 Abs. 1 der Benutzungssatzung) folgt.

(4)  Die Kosten nach § 4 Abs. 3 entstehen mit Einleitung des Verwaltungsverfahrens.

(5)  Die Gebühren und Auslagen werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens fällig.

 

 

§ 8

Inkrafttreten

 

(1)   Die Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

 

(2)   Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Gemeinde- und Pfarrbücherei Peiting vom 01.01.1995 mit der letzten Änderung vom 12.02.2014 außer Kraft.


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss