Beschluss:

 

Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen für das Haushaltsjahr 2017 wurde bekannt gegeben. Die von der Verwaltung veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden – nicht – erhoben.

 

 

Die Jahresrechnung 2017 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

 

 

 

Verwaltungs-
haushalt

Vermögens-
haushalt

insgesamt

1.

Feststellung des Ergebnisses
(§ 41 KommHV)

 

 

 

 

1.1

Soll-Einnahmen

25.706.809,72

6.574.812,85

32.281.622,57

 

1.2

+  Neue Haushaltseinnahmereste

-

-

-

 

1.3

-   Abgang alter Haushaltseinnahmereste

-

-

-

 

1.4

-   Abgang alter Kasseneinnahmereste
     (Erlässe, sonstige Abgänge)

- 1.988,51

- 34-588,05

- 36.576,56

 

1.5

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

25.704.499,95

6.540.224,80

32.245.046,01

 

1.6

Soll-Ausgaben

25.704.499,95

5.966.016,16

31.670.516,11

 

1.7

+  Neue Haushaltsausgabereste

-

728.000,00

728.000,00

 

1.8

-   Abgang alter Haushaltsausgabereste

-

- 153.791,36

- 153.791,36

 

1.9

+  Abgang alter Kassenausgabereste

- 321,26

-

- 321,26

 

1.10

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

25.704.821,21

6.540.224,80

32.245.046,01

 

1.11

Etwaiger Unterschied
bereinigte Soll-Einnahmen abzügl.
bereinigte Soll-Ausgaben



 

 

 

 

Nachrichtlich:    Sollüberschuss:

-

2.735.239,92

-

 

 

2.

Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss
unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

 

 

2.1

Unerledigte Vorschüsse

 

 

- 3.994,19

 

2.2

Unerledigte Verwahrgelder

 

 

20.218,51

 

 

 

3.

Stand des Vermögens, der
Schulden und Rücklagen

Stand zu Beginn des Haushaltsjahres


Zugang


Abgang

Stand am Ende
des Haushaltsjahres

 

3.1

Vermögen
(wird nicht bewertet)

-

-

-

-

 

3.2

Schulden

2.173.690,00

-

253.760,00

1.919.930

 

3.3

Rücklagen
(Allgemeine Rücklage)

2.711.349,44

2.735.239,92

-

5.446.589,36

 

3.4

Sonderrücklagen
(Gebührenausgl. Abwasser)

344.429,22

-

188.113,91

156.315,31

 

3.5

Sonderrücklagen
(Gebührenausgl. Wasser)

-

-

-

-



4.

Die im Haushaltsjahr 2017 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben
(Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich
genehmigt.

 

Die Entlastung ist nicht von einer überörtlichen Prüfung abhängig und kann nach Vorliegen des Ergebnisses der örtlichen Prüfung vorgenommen werden. Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft im betreffenden Haushaltsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und keine haushaltsrechtlichen Einwendungen erhebt.

 

Mit der Entlastung wird bei späteren Feststellungen von Schadenersatzansprüchen auf eine disziplinarrechtliche Verfolgung von Pflichtwidrigkeiten oder auf ein Strafantragsrecht nicht verzichtet.

 

Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

 

Beschluss:

 

Für die Jahresrechnung 2017 des Marktes Peiting wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

 

Bürgermeister Asam hat an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt nicht teilgenommen.


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss