Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 24 „Östlich der Sandgrubenstraße“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

9. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 24 „Östlich der Sandgrubenstraße“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Östlich der Sandgrubenstraße“

 

Der Bebauungsplan Nr. 24 „Östlich der Sandgrubenstraße“ des Marktes Peiting vom 30.07.1991, rechtskräftig seit 04.11.1991, wird wie folgt geändert:

 

1.         Der bisherige Planteil wird für den Bereich der Flurnummer 7292/1 durch den Planteil vom 14.11.2018 ersetzt.

 

2.         Die Ziffer 3.2 wird durch folgenden Satz ergänzt:

„Für die Fl.Nr. 7292/1 ist ausnahmsweise eine außermittige Firstausrichtung zulässig.“

 

3.         Die Ziffer 4.3 wird durch folgenden Satz ergänzt:

            „Auf der Flurnummer 7292/1 dürfen Garagen und Stellplätze ausnahmsweise auch

            außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.“

 

4.         Das Flurstück 7292/1 wird mit einer eigenen Nutzungsschablone versehen.

 

 

§ 2

 

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

Peiting, xx.xx.xxxx

 

XXXX

 

Michael Asam

Erster Bürgermeister

 

 

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss