Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 4 „Östlich der Wankstraße“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

8. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 4 „Östlich der Wankstraße“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Östlich der Wankstraße“

 

Der Bebauungsplan Nr. 4 „Östlich der Wankstraße“ des Marktes Peiting, rechtskräftig seit 22.12.1983, wird wie folgt geändert:

 

1.         Der bisherige Planteil wird für den Bereich der Flurnummer 2651/9 und 2651/11 durch den Planteil vom 24.01.2019 ersetzt.

 

2.         Unter A.) Zeichenerklärung für die Festsetzungen wird der Haustyp II wie folgt ergänzt:

„Auf den Flurstücken 2651/9 und 2651/11 max. 2 Vollgeschosse, ein Kniestock mit max. 1 m ist zulässig. Das Dachgeschoss darf kein Vollgeschoss sein. 

 

3.         Die Ziffer 5 unter C.) „Festsetzungen durch Text“ wird durch folgende Sätze ergänzt:

 „Auf dem Flurstück 2651/11 und 2651/9 ist ausnahmsweise die Errichtung eines Mansardendaches mit einer max. Dachneigung von 52° zulässig.“

„Auf den Flurstücken 2651/11 und 2651/9 sind ausnahmsweise Dachgauben zulässig. Die Breite von Dachgauben darf insgesamt maximal 1/3 der jeweiligen Wandlänge betragen. Der Gaubenabstand wird auf min. 1,50 m festgesetzt.“

 

4.         Der erste Satz der Ziffer 7 unter C.) „Festsetzungen durch Text“ wird wie folgt ersetzt:

„Nebengebäude und Garagen sind innerhalb und außerhalb der Baugrenzen oder  den dafür gesondert ausgewiesenen Flächen zulässig.(…)“

           

5.         Die Flurstücke 2651/11 und 2651/9 werden mit einer eigenen Nutzungsschablone versehen.

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

Peiting, xx.xx.xxxx

xx

Asam

Erster Bürgermeister

 

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss