Sitzung: 18.03.2019 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur
Änderung des Bebauungsplanes Nummer 4 „Östlich der Wankstraße“:
Satzung des Marktes Peiting zur
8. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 4 „Östlich der Wankstraße“
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der
Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der
Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting
folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:
§ 1
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 4 „Östlich der Wankstraße“
Der Bebauungsplan Nr. 4 „Östlich der Wankstraße“ des Marktes Peiting,
rechtskräftig seit 22.12.1983, wird wie folgt geändert:
1. Der bisherige Planteil wird für den Bereich der Flurnummer
2651/9 und 2651/11 durch den Planteil vom 24.01.2019 ersetzt.
2. Unter A.) Zeichenerklärung für die Festsetzungen wird der
Haustyp II wie folgt ergänzt:
„Auf
den Flurstücken 2651/9 und 2651/11 max. 2 Vollgeschosse, ein Kniestock mit max.
1 m ist zulässig. Das Dachgeschoss darf kein Vollgeschoss sein.
3. Die Ziffer 5 unter C.)
„Festsetzungen durch Text“ wird durch folgende Sätze ergänzt:
„Auf dem Flurstück 2651/11 und 2651/9 ist
ausnahmsweise die Errichtung eines Mansardendaches mit einer max. Dachneigung
von 52° zulässig.“
„Auf
den Flurstücken 2651/11 und 2651/9 sind ausnahmsweise Dachgauben zulässig. Die
Breite von Dachgauben darf insgesamt maximal 1/3 der jeweiligen Wandlänge
betragen. Der Gaubenabstand wird auf min. 1,50 m festgesetzt.“
4. Der erste Satz der
Ziffer 7 unter C.) „Festsetzungen durch Text“ wird wie folgt ersetzt:
„Nebengebäude
und Garagen sind innerhalb und außerhalb der Baugrenzen oder den dafür gesondert ausgewiesenen Flächen
zulässig.(…)“
5. Die Flurstücke 2651/11 und 2651/9 werden mit einer eigenen
Nutzungsschablone versehen.
§ 2
In Kraft treten
Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting, xx.xx.xxxx
xx
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |