Beschluss:

 

Unter Berücksichtigung des Änderungswunsches werden gegen die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 30.04.2019 keine Einwendungen erhoben; die Niederschrift gilt somit als genehmigt.

 

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss