Sitzung: 30.04.2019 Marktgemeinderat
Beschluss:
Aufgrund des Art. 68
Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting
folgende
Nachtragshaushaltssatzung
des
Marktes Peiting
(Landkreis Weilheim-Schongau)
für das Haushaltsjahr 2019
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit
festgesetzt; dadurch werden
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erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
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gegenüber bisher Euro |
auf nunmehr Euro verändert |
a) im
Verwaltungshaushalt |
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die Einnahmen |
700.000 € |
0 € |
24.050.055 € |
24.750.055 € |
die Ausgaben |
700.000 € |
0 € |
24.050.055 € |
24.750.055 € |
b) im
Vermögenshaushalt |
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die Einnahmen |
700.000 € |
0 € |
9.123.025 € |
9.823.025 € |
die Ausgaben |
700.000 € |
0 € |
9.123.025 € |
9.823.025 € |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht
festgesetzt. (wird nicht verändert)
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird um 600.000 EUR erhöht
und damit auf 600.000 EUR neu festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für
Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden nicht
geändert.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht geändert.
§ 6
Diese Haushaltssatzung
tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
23 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |