Beschluss:

 

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting folgende

 

 

Nachtragshaushaltssatzung

des

Marktes Peiting

(Landkreis Weilheim-Schongau)

für das Haushaltsjahr 2019

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

gegenüber bisher Euro

auf nunmehr Euro verändert

a) im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   die Einnahmen

700.000 €

0 €

24.050.055 €

24.750.055 €

   die Ausgaben

700.000 €

0 €

24.050.055 €

24.750.055 €

b) im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

   die Einnahmen

700.000 €

0 €

9.123.025 €

9.823.025 €

   die Ausgaben

700.000 €

0 €

9.123.025 €

9.823.025 €

 

 

§ 2


Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
(wird nicht verändert)

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird um 600.000 EUR erhöht und damit auf 600.000 EUR neu festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden nicht geändert.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht geändert.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

 

 

 

 

 

Asam

Erster Bürgermeister

 

 

 


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss