Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 24 „Östlich der Sandgrubenstraße“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

10. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 24 „Östlich der Sandgrubenstraße“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Östlich der Sandgrubenstraße“

 

Der Bebauungsplan Nr. 24 „Östlich der Sandgrubenstraße“ des Marktes Peiting vom 30.07.1991, rechtskräftig seit 04.11.1991, wird wie folgt geändert:

 

1.         Der bisherige Planteil wird für den Bereich der Flurnummer 7292/1 durch den Planteil vom 13.03.2019 ersetzt.

 

2.         Die Ziffer 3.3 unter B.) Festsetzungen durch Text wird wie folgt geändert:

Der Satz: „Für die Dacheindeckung sind naturrote Ziegel zur verwenden. Für die Fl.Nr. 7293/18 sind auch anthrazitfarbene Dachziegel zulässig.“ entfällt.

 

 

§ 2

 

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

Peiting, xx.xx.xxxx

xx

Michael Asam

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

8

für

 

0

gegen den Beschluss