Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und beschließt aufgrund der eingearbeiteten Änderungen und Ergänzungen hinsichtlich des fachlichen Naturschutzes die erneute Auslegung gem. § 4a BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren durchzuführen.

 

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss